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LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Bürstenanordnung Reinigungsvorrichtung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Die Kammer vermochte nicht festzustellen, dass die im Wege der Nichtigkeitsklage vorgebrachten Einwände gegen den Rechtsbestand des Klagepatents hinreichend wahrscheinlich erfolgreich verlaufen würden.Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).Wenn das Klagepatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).
Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Dabei beschränkt sich die technische Lehre der Patentschriften nicht auf den Inhalt der Ansprüche, sondern schließt die gesamte technische Information ein, die ein Durchschnittsfachmann Ansprüchen, Beschreibung und Abbildungen entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1992 (NJW 1992, 2026ff., Urt. v. 30. April 1992, Az. IX ZR 233/90 und NJW 1992, 3096ff., Urt. v. 4. Juni 1992, Az. IX ZR 149/91) hat der BGH die Ansicht vertreten, dass es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, welcher Parteivortrag verlangt werden kann.
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90
Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1992 (NJW 1992, 2026ff., Urt. v. 30. April 1992, Az. IX ZR 233/90 und NJW 1992, 3096ff., Urt. v. 4. Juni 1992, Az. IX ZR 149/91) hat der BGH die Ansicht vertreten, dass es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, welcher Parteivortrag verlangt werden kann. - BGH, 30.04.2013 - VII ZB 22/12
Vollstreckungserinnerung eines insolventen ausländischen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Während er in seinem Beschluss vom 22. April 2010 (Az. IX ZR 94/08) davon ausgeht, dass "die Anwendung ausländischen Rechts nicht von Amts wegen zu prüfen ist, sondern der Anfechtungsgegner hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt", vertritt ein anderer Senat in seinem Beschluss vom 30. April 2013 (Az. VII ZB 22/12;… zitiert von Kühnen, a.a.O.) die Auffassung, dass ausländisches Recht (dort griechisches Recht) von Amts wegen zu ermitteln sei. - BGH, 22.04.2010 - IX ZR 94/08
Rechtliche Beurteilung von Insolvenzanfechtungsklagen des Europäischen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Während er in seinem Beschluss vom 22. April 2010 (Az. IX ZR 94/08) davon ausgeht, dass "die Anwendung ausländischen Rechts nicht von Amts wegen zu prüfen ist, sondern der Anfechtungsgegner hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt", vertritt ein anderer Senat in seinem Beschluss vom 30. April 2013 (Az. VII ZB 22/12;… zitiert von Kühnen, a.a.O.) die Auffassung, dass ausländisches Recht (dort griechisches Recht) von Amts wegen zu ermitteln sei. - BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Soweit Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, hat eine Differenzierung zwischen Registerstand und materieller Rechtslage keine Auswirkungen auf den Inhalt der Klageanträge, da der Unterlassungsanspruch zukunftsgerichtet ist und der Unterlassungsausspruch zudem nicht nur hinsichtlich eines bestimmten Berechtigten gilt, sondern schlechthin (BGH, GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Die Kammer vermochte nicht festzustellen, dass die im Wege der Nichtigkeitsklage vorgebrachten Einwände gegen den Rechtsbestand des Klagepatents hinreichend wahrscheinlich erfolgreich verlaufen würden.Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Die Kammer vermochte nicht festzustellen, dass die im Wege der Nichtigkeitsklage vorgebrachten Einwände gegen den Rechtsbestand des Klagepatents hinreichend wahrscheinlich erfolgreich verlaufen würden.Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - LG Düsseldorf, 20.04.2023 - 4c O 1/22
Hartbodenreinigungsvorrichtung
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.01.2023 - 4c O 60/21
Zwischen den Parteien ist unter dem Az. 4c O 1/22 ein paralleles Verletzungsverfahren hinsichtlich des Patents EP 2 XXX XXX vor der hiesigen Kammer anhängig.
- LG Düsseldorf, 20.04.2023 - 4c O 1/22
Hartbodenreinigungsvorrichtung
Zwischen den Parteien war unter dem Az. 4c O 60/21 ein paralleles Verletzungsverfahren hinsichtlich des Patents EP 2 747 62 5 L anhängig, worauf die Kammer die Beklagte mit Urteil vom 10. Januar 2023 antragsgemäß insbesondere zur Unterlassung verurteilt hat.